FAQs für Auszubildende
Mit Beginn, deiner Ausbildung kommen Verpflichtungen auf dich zu, die du einhalten musst. Gleichzeitig hat aber auch das Unternehmen Pflichten, die es dir gegenüber einhalten muss, um deine Rechte zu respektieren. Alle Rechte und Pflichten als Azubi kannst du im Detail im Berufsbildungsgesetz, kurz BBiG, im Jugendschutzgesetz, in der Ausbilder-Eignungsverordnung und in der Handwerksverordnung nachlesen. In unserer Tabelle haben wir das Wichtigste für dich zusammengefasst.
Pflichten des Ausbildungsbetriebs (= Rechte des Auszubildenen) |
Pflichten des Auszubildenden (= Rechte des Ausbildungsbetriebs) |
Ausbildungspflicht |
Lernpflicht |
Ausbilder |
Weisungspflicht |
Aufsichtspflicht |
Einhaltung der Ordnung |
Vergütungspflicht |
Betrieb bei Fehlen benachrichtigen |
Überwachung und Überprüfung Ausbildungsnachweises (Berichtsheft) |
Führen eines Ausbildungsnachweises (Berichtsheft) |
Bereitstellung der Ausbildungsmittel |
Pflegliche Behandlung der Ausbildungsmittel |
Zweckgebundene Übertragung von Aufgaben |
Sorgfältige Ausführung von Aufgaben |
Freistellungspflicht Dies gilt auch an dem Arbeitstag, der der schriftlichen Abschlussprüfung unmittelbar vorangeht.
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Teilnahmepflicht |
Zeugnispflicht |
Geheimhaltungspflicht |
Wenn du merkst, dass ein oder gleich mehrere Rechte verletzt wurden, dann hast du erstmal die Möglichkeit ein persönliches Gespräch zu suchen. Mögliche Ansprechpartner sind dein Ausbilder, dein Chef oder Abteilungsleiter, die Personalabteilung, eine Vertrauensperson innerhalb des Unternehmens. Ist das Gespräch erfolglos, wäre die nächste Instanz, die Ausbildungsberatung der Industrie- und Handelskammern (IHK) oder die Lehrlingswarte der Handwerkskammern. Sie bieten Beratungen in allen Fragen und Problemen an.
Weitere Ansprechpartner für Azubis könnten deine Lehrpersonen an der Berufsschule sein, die dich und möglicherweise auch den Betrieb kennen und vermittelnd oder hilfestellend handeln können. Beratungsstellen für Jugendliche oder die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) bieten ebenfalls Sprechstunden an, die dich bei einem Verstoß gegen den Ausbildungsvertrag beraten können. Im schlimmsten Fall hast du immer noch das Kündigungsrecht und kannst deine Ausbildung woanders weiterführen.